! ! ! WICHTIGE INFORMATION AUS AKTUELLEM ANLASS ! ! !

Folgende Empfehlung hat uns am Freitag, 13.03.2020, Mittags vom Kreisbrandrat bzw. der Kreisverwaltungsbehörde erreicht.

Wir werden dieser Empfehlung uneingeschränkt folgen und sagen daher die geplante Generalversammlung am 14.03.2020 ab! Ebenso ist der Übungsdienst ab sofort bis auf Weiteres ausgesetzt. Bei Neubeurteilung der Situation erfolgt eine weitere Information.

Der Einsatzdienst / die Einsatzbereitschaft ist hiervon selbstverständlich nicht betroffen. Wir rücken weiterhin zu Einsätzen aus!

„Werte Kommandanten, werte Vorstände,

die momentane dynamische Lage in Sachen „Corona“ lässt uns keine Ruhe, so erreichen uns permanent Anfragen von Feuerwehrkräften über Telefon und E-Mail zum Thema, ob Übungen und Versammlungen noch abgehalten werden sollen.

Unser bayer. Ministerpräsident Markus Söder gab am 10. März 2020 bekannt, dass der Freistaat aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen untersagt hat.

Inzwischen wurde dazu eine Allgemeinverfügung durch das Gesundheitsministerium erlassen. Zudem sprach die Staatsregierung die Empfehlung aus, Veranstaltungen zwischen 500 und 1000 Teilnehmern abzusagen. Der Ministerpräsident nannte noch weitere Veranstaltungen wie z. B. Starkbierfeste, deren Durchführung aktuell nicht mehr vertretbar seien. Er verwies dabei auf die klare Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, dass bei Veranstaltungen größte Zurückhaltung geboten sei. Nach dessen Vorgabe sollten zudem zur Vermeidung weiterer Infektionen soziale Kontakte im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich aktuell auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Aus diesem Grunde rate ich im Moment jeder Feuerwehr im Landkreis Eichstätt von sämtlichen Versammlungen, Schulungen und Übungen ab.

Diese Maßgabe betrifft auch alle Feuerwehren in unserem Landkreis, da nur ein einziger bestätigter Fall bei einem Feuerwehrdienstleistenden die Einsatzbereitschaft einer gesamten Feuerwehr gefährden kann. Die Maßnahmen sind eine Konsequenz aus der Eindämmungsstrategie, bei der es darum geht, die die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen.

Diese Regelung soll zunächst bis zum Ende der Osterferien, also bis zum 19. April 2020 andauern.

Wie bereits über die Kreisbrandmeister mitgeteilt, sind davon auch die Veranstaltungen der Kreisbrandinspektion, d. h. die Frühjahrsdienstversammlung (FDV) der Jugendwarte und der Kommandanten betroffen. Die diesjährigen Inspektionen werden in den Herbst verlegt!

In Absprache mit der Kreisverwaltungsbehörde wird folgendes festlegend empfohlen:

  1. die Aussetzung des Übungsdienstes (auch Leistungsabzeichen!)
  2. die Aussetzung von Workshops, Versammlungen, Stammtischen und ähnlichen Aktivitäten.

Um die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren im Landkreis aufrechtzuerhalten, ist es zwingend notwendig, diese Maßnahmen umzusetzen.

Ich bitte um Verständnis und wünsche uns allen eine gute Zeit.   

Mit kameradschaftlichen Gründen

Martin Lackner

Kreisbrandrat“

 

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